Bankauszahlplan – Die Geldanlage für die Zukunft

Der Bankauszahlplan und die Steuern

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Die 25-prozentige Abgeltungssteuer erhebt der Staat auch für die Zinserträge aus dem Bankauszahlplan. Solidaritätszuschlag und ggfs. auch Kirchensteuer fallen zusätzlich an. Die gesamte Abgabenlast für die Zinserträge liegt somit bei 27 Prozent. Anleger, die mit ihren jährlichen Kapitalerträgen unter 801 Euro, bei Verheiratete sind es 1.602 Euro, bleiben können sich mit einen Freistellungsauftrag von der Steuerlast befreien. Denn die Abgeltungssteuer gilt erst für die Zinserträge oberhalb des Freibetrages.

Beispiel: Herr Meyer stattet seinen Auszahlplan mit 50.000 Euro aus. Im ersten Jahr erhält er 2,0 Prozent Zinsen. In diesem Fall schreibt die Bank Herrn Meyer rund 1.000 Euro Zinsen für das erste Jahr gut. Der Zinsertrag ist somit höher als der Freibetrag von 801 Euro. Für die 199 Euro muss Herr Meyer die Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Je nach Höhe der Auszahlung sinkt der Zinsertrag in den nachfolgenden Jahren, so dass auch weniger bzw. keine steuerlichen Abgaben mehr entfallen. Voraussetzung allerdings: Herr Meyer hat keine anderen Zinserträge, wie durch ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto.

Bei der Zinsauszahlungs-Variante bleibt der Zinsertrag in der Regel während der gesamten Laufzeit konstant.
Steuertipp für Großeltern und Eltern

Für Großeltern und Eltern, die ihren Bankauszahlplan für ihr Kind abschließen wollen, lohnt sich eventuell eine Schenkung. Der Grund: Die Zinserträge sind bei den Eltern normalerweise höher als bei den Kindern. Der Freibetrag für Kapitalerträge wird somit bei den Großeltern und Eltern überschritten. Die Folge: Die Abgeltungssteuer wird erhoben. Man kann also Steuern sparen, wenn stattdessen das Kind mit seinen Namen den Bankauszahlplan abschließt.

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