Privat und gesetzlich Krankenversicherte haben automatisch eine Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen einer gesetzlichen Pflegeversicherung reichen jedoch meistens nicht aus, um die gesamten Kosten einer häuslichen Betreuung oder einer Pflege im Heim zu decken.
Private Krankenversicherungen bieten verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung an. Bei einer Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte für einen vereinbarten Leistungsumfang einen festen Tagessatz. Bei einer Pflegekostenversicherung kann die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festen Satz erhöht werden. Bei einer Pflegerenten-Versicherung erhalten Versicherte im Leistungsfall eine garantierte monatliche Rente.