Bei Aktienverkäufen auf Steuererstattung achten

Seit Einführung der Abgeltungsteuer wird die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Wertpapiergeschäften direkt von der das Depot führenden Bank vorgenommen. Anleger, die bereits Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften gezahlt haben, erhalten bei Verlustgeschäften eine persönliche Steuergutschrift. Sie sollten darauf achten, wie häufig ihre Bank diese Gutschrift berechnet. Denn während manche Geldhäuser die Verrechnung nur monatlich, quartalsweise oder jährlich vornehmen, gibt es auch Banken, die das täglich machen und etwaige Steuerrückzahlungen sofort gutschreiben.
Bei der comdirect bank etwa werden die Steuerbeträge nicht nur am Tag des Wertpapiergeschäfts, sondern in Echtzeit berechnet. „Wenn der Kunde Wertpapiere verkauft, beinhaltet die auf dem Verrechnungskonto angezeigte Summe nicht nur den aus dem Verkauf erzielten Ertrag, sondern gleich auch die entsprechende Steuerbelastung oder -gutschrift“, sagt Lars Effenberger, Marketingmanager bei der comdirect. Der Kunde weiß also umgehend, wie viel Geld ihm für weitere Wertpapiergeschäfte zur Verfügung steht, und er kann sofort wieder darüber verfügen. Das lohnt sich insbesondere für aktive Anleger, die schnell auf aktuelle Marktlagen reagieren möchten und dafür optimale Liquidität benötigen. „Der Verkauf von Wertpapieren lässt sich sogar online simulieren“, ergänzt Effenberger. So können sich Anleger bei der comdirect bank bereits vor dem eigentlichen Verkauf ausrechnen, wie hoch der Ertrag unter Berücksichtigung der Steuerbeträge voraussichtlich sein wird.
(Pressemitteilung der comdirect)

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