Pflegekind

Bei einer Pflegschaft handelt es sich um die Übernahme der Erziehung und Betreuung eines Kindes, wenn die Eltern diese Aufgaben nicht ausreichen wahrnehmen. Über eine Pflegschaft entscheidet das Familiengericht. Mit 14 Jahren kann ein Minderjähriger gegen die Pflegschaft Einspruch erheben.

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