Ombudsmannverfahren startet zum 01.10.2009

Der im Mai 2009 von der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) benannte Ombudsmann Dr. h.c. Gerd Nobbe wird zum 01. Oktober 2009 seine Arbeit aufnehmen. Von nun an haben Verbraucher als Kreditnehmer für den Fall, dass sie mit dem Vorgehen eines der Mitgliedsunternehmen der BKS nicht einverstanden sind, in den in der Ombudsmannordnung aufgeführten Fallkonstellationen die Möglichkeit, ihren Fall durch den neutralen Ombudsmann prüfen zu lassen.
Die Basis bildet hier u.a. der von den BKS Mitgliedsunternehmen verabschiedete Code of Conduct. BKS-Präsident Jörg Keibel führt hierzu aus: „Aufgrund des Berufsbilds und der langjährigen Erfahrung von Herrn Dr. Nobbe als ehemaliger Vorsitzender Richter am BGH ist neben der absoluten Unparteilichkeit eine neutrale und sachkundige Behandlung und Beurteilung von Streitfällen insbesondere bei Not leidend gewordenen, von Mitgliedsunternehmen der BKS erworbenen Krediten sichergestellt. Wir nehmen dieses Verfahren sehr ernst, denn es kann durch die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs auf Basis der Handlungsempfehlung einer neutralen Person Vorteile für beide Vertragsparteien bieten.“ Die BKS hat in den vergangenen Monaten die technische Umsetzung des Verfahrens erarbeitet. Verbraucher können sich mit ihrem Anliegen zunächst an die Geschäftsstelle der BKS in Berlin wenden, die die Anfrage dann an den Ombudsmann weiterleitet. Ein Fragebogen zur Erfassung einiger grundlegender Informationen ist auf der Website der BKS unter www.bks-ev.de abrufbar. Dort sind auch weiterführende Informationen zum Verfahren hinterlegt.
Pressemitteilung der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing

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