Außerordentliche Einkünfte gehören nicht zum regelmäßigen Einkommen. Dies können sein: Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen und Zinsen oder Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Außerordentliche Einkünfte werden nach der so genannten Fünftelregelung besteuert.