Eigenheim ganz oben auf der Wunschliste

Ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen zu nennen – das wünschen sich immer mehr Deutsche. Denn Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die schon vor dem Ruhestand genutzt werden kann.
Die finanzielle Absicherung des Alters ist das oberste Sparziel der Deutschen. Welchen Stellenwert das selbst genutzte Wohneigentum dabei einnimmt, zeigen die zahlreichen staatlichen Finanzierungshilfen, auf die die Bundesbürger bei Bau, Kauf oder Entschuldung von Wohneigentum bauen können. Dazu gehören die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie und die Wohn-Riester-Förderung.
Familien profitieren Immer mehr Bundesbürger nutzen diese noch relativ junge Form der staatlichen Eigenheimförderung und schließen einen Riester-zertifizierten Bausparvertrag ab oder nehmen ein entsprechendes Baudarlehen auf. Um die volle staatliche Förderung zu nutzen, sind darauf inklusive staatlicher Förderung Einzahlungen in Höhe von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens, höchstens aber 2.100 Euro zu leisten. Vom Wohn-Riestern profitieren insbesondere Familien mit Kindern. Denn zur Grundprämie von jährlich bis zu 154 Euro pro Person kommen pro Kind noch einmal 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro pro Jahr hinzu. „Bei einer Familie mit zwei Kindern, von denen eines 2008 geboren wurde, und einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 36.000 Euro macht die Zulage 793 Euro pro Jahr aus. Das ist sogar mehr als die Hälfte der jährlichen Sparsumme von 1.440 Euro“, betont Steffen Zwer, Experte der BHW Bausparkasse.
Weitsichtig planen Beim Hauskauf oder -bau gilt es aber nicht nur finanzielle Weitsicht zu beweisen. „Schon bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass sich die Wohnbedürfnisse mit den Jahren ändern“, unterstreicht Zwer. So fällt das Leben im Alter leichter, wenn es der Grundriss des Hauses erlaubt, Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer im Erdgeschoss einzurichten. Neben dem mietfreien Wohnen bieten sich weitere Möglichkeiten, die eigenen vier Wände im Alter für ein sorgenfreies Leben zu nutzen: Bei Bedarf kann man sie veräußern und mit dem Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einem Seniorenheim erwerben. Die staatliche Förderung bleibt erhalten. Gleiches gilt, wenn die Fördersumme innerhalb von vier Jahren erneut in eine selbst bewohnte – kleinere – Immobilie investiert wird.
(Pressemitteilung der BHW Bausparkasse)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.