Monatsarchiv: Oktober 2009

Bausparen

Eine bequeme und einfache Möglichkeit, an das notwendige Kapital für eine solide Immobilienfinanzierung zu kommen, bietet das Bausparen. Mit überschaubaren Sparbeiträgen und staatlicher Bauförderung schafft man die Grundlage für Wohneigentum. Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus
dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen.

Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen. Damit erfüllt man umso schneller alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens.

Bausparkassen zahlen auf das von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer festgelegt ist. Dieser Zinssatz ist im Vergleich zu anderen Anlageformen sehr niedrig. Dafür erhält man später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit.

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, sobald sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest. Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht sind. Diese Bewertungszahl ist von der Spardauer, dem Guthaben, aber auch der Bonität des Bausparers abhängig.
Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.

Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Am Bewertungsstichtag muss das Mindestsparguthaben erreicht sein. Das Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und Tarif in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Der Bausparvertrag muss über eine ausreichend hohe Bewertungszahl verfügen. Diese hängt auch von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab
Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). Ansonsten erlischt sein Anspruch auf das Darlehen. Wer auf das Bauspardarlehen verzichtet, erhält in der Regel einen zusätzlichen Bonuszins von der Bausparkasse.

Baufinanzierung

Wichtiger Bestandteil einer Baufinanzierung ist das Eigenkapital. Mindestens 20 Prozent der Baufinanzierung inklusive aller Nebenkosten sollte aus eigenen Mitteln stammen. So bleibt die Schuldenlast überschaubar. Ein hoher Eigenkapitalanteil bringt bei Banken zudem oft bessere Kreditkonditionen.
Neben dem Eigenkapital und einem Hypothekendarlehen sind zur Baufinanzierung oft noch zusätzliche Finanzierungsmittel wie Bausparverträge oder Lebensversicherungen nötig. Ebenso eine Bank, die den gesamten Beleihungswert des geplanten Hauses finanziert.

Bankbilanz

Eine Bankbilanz legt die finanzielle Situation einer Bank dar. Diese Bilanz wird aufgeteilt in die Aktiv- und die Passivseite. Auf der Aktivseite stehen Barreserven, Beteiligungen und Forderungen an andere Banken und Kunden. Auf der Passivseite sind unter anderem die Verbindlichkeiten aufgelistet, die die Bank gegenüber anderen Kreditinstituten oder Kunden hat. Die Bankbilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung Teil des Jahresabschlusses einer Bank.

Bankakzept

Ein Bankakzept bedeutet, dass die Bank dem Kunden einen Kredit bewilligt, indem sie einen Wechsel als Garantie akzeptiert. Die Bank haftet für den Wechsel. Ein Bankakzept wird meist nur Bankkunden mit sehr guter Bonität gegeben und dient vor allem Geschäfts-Partnern im Ausland, die Kreditwürdigkeit eines Partners oder Kunden einschätzen zu können.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements) wurde 1930 von mehreren europäischen Zentralbanken sowie von japanischen und amerikanischen Bankengruppen gegründet. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich verwaltet Teile der internationalen Währungsreserven und hat ihren Sitz in der Schweiz (Basel). Es gibt Geschäftsstellen in Hong Kong und Mexiko-Stadt.