Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Die Commerzbank muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt für einen von Nieding + Barth vertretenen Mandanten Schadenersatz in Höhe von 50.575 Euro nebst Zinsen leisten (Az. 2-26 O 336/08 vom 24.09.2009). Nach Ansicht des Gerichts hat die Bank im Jahre 2004 bei der Anlageberatung nicht auf die Möglichkeit des Kapitalverlustes hingewiesen. Vielmehr ließ die Bank ihren Kunden in dem Glauben, es handele sich um eine sichere Investition, weil es ein Sicherheitsnetz so genannter Garantiebanken gäbe. Zudem informierte die Bank den Anleger nicht über die Kosten aus Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühren, die als Provision an die Commerzbank zurückflossen.
„Tatsächlich ließ die Commerzbank Anleger in dem Glauben, dass die Rückzahlung einzelner Fondsanteile gesichert sei“, erläutert Rechtsanwalt Andreas M. Lang, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, den Sachverhalt. Garantiebanken zahlen das Kommanditkapital an die Fondsgesellschaft am Laufzeitende aus. Wenn zunächst Ansprüche von Gläubigern auszugleichen sind, erhält der Anleger, der rechtlich den Rang eines Gesellschafters einnimmt, lediglich einen Restbetrag. „Auch in einem Fall wie diesem, drei Jahre vor der MiFid-Einführung, sind die Aspekte einer fehlerhaften Anlageberatung für die Gerichte wichtig. Die Beratungsleistung von Finanzinstituten und Beratern muss nachweislich transparent und umfassend sein. Dieser Anspruch gilt sowohl für Risikohinweise als auch für Kickback-Zahlungen“, stellt Lang fest.
Die Commerzbank sah seine Informationspflicht über die Rückvergütung aus dem Anlageprodukt VIP Medienfonds nicht verletzt, da der Anleger nicht danach gefragt habe. Unter Verweis auf die neuere Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (Beschluss vom 20.01.2009, Az. XI ZR 510/07; Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07) stellte das Landgericht Frankfurt klar, dass eine Bank im Rahmen eines Beratungsvertrages auch ungefragt darauf hinzuweisen habe, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erziele. Erst hierdurch würde der Anleger in die Lage versetzt, einen möglicherweise bestehenden Interessenkonflikt der Bank zu erkennen. Erst anhand der Erträge aus der Rückvergütung könne der Anleger das Umsatzinteresse der Bank selbst einschätzen sowie beurteilen, ob diese eine Anlageempfehlung nur deshalb unterbreite, weil sie selbst daran verdiene.
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vertritt zahlreiche VIP-Medienfonds-Anleger gegenüber der Commerzbank AG mit einem Gesamtschadensvolumen von 2,2 Millionen Euro. Die Kanzlei hat bereits klagestattgebende Entscheidungen vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 17.10.2008, Az. 2/25 O 500/07; Urteil vom 22.07.2009, Az. 2-20 O 394/08) sowie vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 24.08.2009, Az. 23 U 237/08, rechtskräftig) erzielt. Das jüngste Frankfurter Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nieding + Barth (www.niedingbarth.de): Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden Euro vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“) sowie zum Sachverständigen im Rahmen der Reform der Anlegerentschädigungssysteme ernannt.
(Pressemitteilung Stockheim Media GmbH)

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