Krankengeld-Anspruch für Selbstständige wieder eingeführt

Geschätzte 1,5 Millionen Bundesbürger, die als Selbstständige, Freiberufler oder Kurzzeitbeschäftigte gesetzlich krankenversichert sind, haben seit August wieder Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.
Die seit Jahresbeginn gültige Regelung, nach der dies nur per Wahltarif möglich war, ist dadurch nach Protesten von Verbraucherschützern wieder gekippt worden. Die „Apotheken Umschau“ nennt das eine „halbe Rolle rückwärts“, denn bis Ende 2008 konnten diese Versicherten gegen einen höheren Beitragssatz auch schon vor der siebten Woche Krankentagegeld beziehen – für Selbständige, die ja keine Lohnfortzahlung kennen, eine wichtige Variante. Dies wurde aber nicht wieder eingeführt und kann jetzt nur teurer als Wahltarif oder Zusatzversicherung abgedeckt werden. Wer für das Krankentagegeld eine individuelle Lösung anstrebt, sollte sich ausführlich beraten lassen und Angebote vergleichen. Die Beitragsunterschiede sind bei gleicher Leistung erheblich.
(Pressemitteilung Apotheken Umschau)

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