Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge von Arbeitnehmern bezüglich der Renten- und der Krankenversicherung. Was lohnsteuerpflichtig ist, ist in der Regel auch beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist das Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze.