Sparkasse Hannover vergleicht sich mit Lehman-Geschädigten

„Deutschlandweit tatsächlich ein bislang einmaliges Vergleichsangebot für Lehman-Geschädigte, welches auch anderen betroffenen Geldinstituten als Musterbeispiel für ein außergerichtliches Entschädigungsmodell dienen könnte“, so lautet der erste Kommentar von Andreas Gernt, Leiter des Referats Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Jeder geschädigte Kunde der Sparkasse Hannover ist gut beraten, das ihm in den nächsten Tagen oder Wochen von der Sparkasse schriftlich unterbreitete 50- bzw. 75-prozentige Vergleichsangebot eingehend zu prüfen.“ Denn eine gerichtliche Auseinandersetzung ist stets mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Es gilt im Einzelfall in Ruhe abzuwägen, ob ein langjähriger Gerichtsprozess zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung tatsächlich Erfolg versprechender sein könnte.
Anders als bei dem von der Citibank seit Ende Mai dieses Jahres angebotenen Entschädigungsmodell, wonach lediglich nur etwa ein Viertel aller betroffenen Citibank-Kunden nach einem festgelegten Kriterienkatalog noch bis Ende dieses Jahres eine Entschädigungsleistung zwischen 30 bis maximal 80 Prozent erhalten können, wird der Vergleichsvorschlag der Sparkasse Hannover grundsätzlich allen Kunden unterbreitet. Die Verbraucherzentrale begrüßt die von der hiesigen Sparkasse getroffene Entscheidung zum Angebot einer außergerichtlichen Einigung und fordert alle anderen Banken und Sparkassen auf, das bisherige eigene Verhalten gegenüber Lehman-Geschädigten nochmals eingehend zu überdenken. (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.