DSGV begrüßt verstärkte Kooperation der nationalen Bankenaufseher

Der DSGV begrüßt grundsätzlich die Überlegungen der EU-Kommission zu einer stärkeren Vernetzung der nationalen Aufsichtsbehörden zu kommen. „Die grundsätzliche Struktur weist in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und eine verbesserte Aufsicht der grenzüberschreitend tätigen Institute“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Mit ihren Vorschlägen habe die EU-Kommission eine wichtige Richtungsentscheidung getroffen, indem sie einem zweistufigen Aufsichtssystem eine klare Absage erteilt hat. „Eine zweigeteilte Aufsicht über einerseits grenzüberschreitend und andererseits national tätige Institute hätte unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen geführt“, so Schackmann-Fallis. „Völlig zutreffend hat der Europäische Rat beschlossen, dass Entscheidungen einer europäischen Behörde, die in letzter Konsequenz z.B. zur Schließung eines Instituts führen könnten, nicht das Geld des nationalen Steuerzahlers kosten dürfen“, sagte Schackmann-Fallis weiter. Die Tatsache, dass es beim Krisenmanagement aber oft um Fragen dieser Art gehe, musste der Kommissionsvorschlag unberücksichtigt lassen. Entsprechende Regelungen müssten jetzt die einzelnen Staaten treffen. Schackmann-Fallis: „Möglich ist hierfür ein Modell, in dem die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis Verträge abschließen. Dies hat der DSGV bereits zu Zeiten des de Larosière-Berichts beworben. Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert rasch tätig zu werden“. Die Vorschläge werfen aber hinsichtlich der genauen Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörden noch Fragen auf. So müssten die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments auch bei der vorgesehenen Entwicklung der „technischen Standards“ für Bankenaufsicht erhalten bleiben. Nur so könnten die unterschiedlichen Gegebenheiten der nationalen Finanzmärkte hinreichend berücksichtigt werden. Kritisch sieht der DSGV die in den Entwürfen vorgesehene Möglichkeit, dass die Europäischen Bankaufsichtsbehörden Entscheidungen treffen können, die in letzter Konsequenz ohne Mitwirkung der nationalen Aufsicht direkt auf die Institute anwendbar sind. „Angesichts unterschiedlicher Rechtssysteme in Europa stellt sich die Frage, wie die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens sichergestellt werden kann. Diese und andere Fragen sind im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch zu klären, so Schackmann-Fallis abschließend. (Pressemitteilung des DSGV)

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