Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie durch eine Behinderung oder durch Krankheit auf Dauer nicht in der Lage ist, Verrichtungen und Aktivitäten des alltäglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu erledigen.
Um den Umfang einer Pflegebedürftigkeit zu bestimmen und somit Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Man unterscheidet drei Pflegestufen, je nach Intensität der Pflegebedürftigkeit.