Von einem Personenschaden spricht man im Versicherungswesen, wenn jemand getötet oder verletzt wurde oder sonstige gesundheitliche Schäden erlitten hat.
Personenschäden sind ersatzpflichtige Schäden, die der Verursacher zu tragen hat. Darunter fallen Krankenhauskosten, Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen für Behinderte, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen, Beerdigungskosten etc.