GKV erwartet von der neuen Bundesregierung eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartet von der neuen Bundesregierung eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hat jetzt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes – bestehend aus Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten – beschlossen.
„Zum ersten Mal hat sich der GKV-Spitzenverband zum Pflegebegriff positioniert. Jetzt muss eine breite politische Diskussion beginnen“, sagt Hans-Jürgen Müller, Mitglied des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK gesund plus und Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene.
Müller lobt die Vorarbeit seitens des „Beirats zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, der von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde: „Weg von der Minutenpflege – hin zu einer Pflege, bei der die Bedürfnisse der Betroffenen gezielt im Vordergrund stehen: Das ist der richtige Weg, den wir unterstützen.“ Menschen mit Demenz, die einen höheren Versorgungs- und Betreuungsbedarf haben, würden in dem neuen Pflegebegriff besser berücksichtigt sein. „Das ist uns ein wichtiges politisches Anliegen“, untermauert Müller.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist der Maßstab, nach dem entschieden wird, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. Er steht in der Kritik, weil er bislang Aspekte des Pflegebedarfs nicht ausreichend einbezieht. Dazu gehören unter anderem die allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung. Der Koalitionsvertrag sah aus diesem Grund schon eine Überarbeitung des Begriffs vor.
In seinem Eckpunktepapier fordert der GKV-Spitzenverband, dass die vom Beirat vorgestellten fünf neuen Bedarfsgrade mit konkreten Leistungen hinterlegt werden. Darüber hinaus sind Anreize zu schaffen, die den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken. Auch darf die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht zu Verschiebebahnhöfen zu Gunsten anderer Sozialversicherungsträger führen.
Der GKV-Spitzenverband positioniert sich in seinem Eckpunktepapier auch erstmalig zur künftigen Finanzierung der Pflege. Diese müsse zukunftssicher sein und die demografische Entwicklung sowie die Herausforderung einer älter werdenden Bevölkerung berücksichtigen.
Pressemitteilung der IKK

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