Rechtsschutz: Benachteiligung nach AGG

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach dem AGG unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein.
ARAG Experten erläutern, den Fall: Ein Betriebsrat hatte verlangt, dass in internen Stellenausschreibungen auf die Begrenzung verzichtet wird und bekam vor Gericht Recht. Eine solche Begrenzung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit ihr ein rechtmäßiges Ziel verfolge und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sei. Sind die für die Begrenzung vom Arbeitgeber angeführten Gründe offensichtlich ungeeignet, verstößt er mit einer derartigen Stellenausschreibung allerdings gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung nach § 11 AGG. Im oben genannten Fall hatte der Arbeitgeber sich auf das von ihm vorgegebene Personalbudget berufen. Diese Begründung war nach Auffassung des BAG jedoch offensichtlich ungeeignet, den Bewerberkreis von vornherein auf jüngere Beschäftigte zu begrenzen (BAG, Az:: 1 ABR 47/08) Pressemitteilung der ARAG

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