Ampelcheck Geldanlage – Verbot aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung am 10. September 2009 das Verbreitungsverbot für den „Ampelcheck Geldanlage“ der Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09). Damit kann der Ratgeber ab sofort wieder vertrieben werden.

Seit seinem Erscheinen im Juni 2009 hilft der Ratgeber Verbrauchern, sich im Dschungel der Angebote fürs Sparen und für die Altersvorsorge zu orientieren. Mit den Farben „Rot“ für „Achtung Gefahr“, „Gelb“ für „ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden und „Grün“ für „empfehlenswert oder unbedenklich“ werden die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Anlageformen und Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist oder nicht.

Das Versicherungsunternehmen Debeka hatte beim Landgericht Berlin am 13. August 2009 einen Beschluss erwirkt, wonach die Verbraucherzentrale die Äußerungen zur Sicherheit, zur Rendite und zur Frage der Geeignetheit für die Altersvorsorge in Bezug auf Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen nicht weiter verbreiten durfte. In dem Verbot sah die Verbraucherzentrale eine massive Einschränkung ihrer grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein.

„Wir freuen uns über die Aufhebung des Verbots. Jetzt kann wieder offen über die klare Kennzeichnung von Finanzprodukten diskutiert werden. Die Versicherungswirtschaft, die in dem Ratgeber mit ihren Produkten nicht gut wegkommt, sollte endlich auf die berechtigte Kritik reagieren und ihre Angebote verbessern, anstatt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Der Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ ist zu bestellen für 6,90 Euro direkt auf unserer Website oder telefonisch unter Tel. 040-24 832-104, Fax 040-24 832-290 oder per, E-Mail bestellung@vzhh.de. Für Selbstabholer erhältlich für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Die Frage, ob eine kritische Position zu den Angeboten der Versicherungswirtschaft erlaubt ist, hat grundsätzliche Bedeutung für die Arbeit der Verbraucherzentrale. Sollte die Debeka Rechtsmittel einlegen, werden wir daher den Prozess bis zum Ende ausfechten. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihre Spende: Konto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 – Stichwort „Ampelcheck Geldanlage“. Die Spende ist steuerlich abzugsfähig; wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, benötigen wir Ihre Adresse.
Pressemitteilung der VZ Hamburg

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