BVR verabschiedet Änderung des Statuts der Sicherungseinrichtung

Die genossenschaftliche Bankengruppe stellt erneut ihre Reformfähigkeit unter Beweis. Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) stimmte am Freitag mit einer überwältigenden Mehrheit von 98,3 Prozent für eine Neufassung des Status der Sicherungseinrichtung des BVR, in der alle Kreditinstitute des FinanzVerbundes Mitglied sind.
„Die jüngsten Entwicklungen auf den Finanzmärkten bestätigen die Funktionsfähigkeit unserer Sicherungseinrichtung. Mit der heutigen Entscheidung können wir den hohen Standard der Sicherungseinrichtung auch in der Zukunft fortschreiben“, erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR.
Das neue Statut wird die Beitragsgerechtigkeit für die Mitgliedsbanken verbessern. So müssen künftig die besonders guten Institute durch die neu beschlossene BVR-internen Rating-Klasse A++ nur noch 80 Prozent des sich ergebenden Jahresbeitrages zahlen. Die Beiträge zur Sicherungseinrichtung liegen damit in Abhängigkeit von der Bonitätsklasse eines Mitgliedsinstituts zwischen 80 und 140 Prozent des regulären Jahresbeitrages, bisher zwischen 90 Prozent und 140 Prozent.
Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Sicherungseinrichtung auf die Systematik der Solvabilitätsverordnung umgestellt. Bisher werden bestimmte Bilanzpositionen ? ungewichtet ? zugrunde gelegt, im Wesentlichen das Kundenkreditvolumen. Künftig werden auch Adressausfallrisiken aus eigenen Wertpapierbeständen (Depot A) in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Wertpapiere gehen dabei mit ihren Risikogewichten gemäß Solvabilitätsverordnung ein. „Mit der neuen Beitragsbemessungsgrundlage werden die Beiträge der Mitgliedsinstitute zur Sicherungseinrichtung künftig risikoadäquater sein. Zugleich berücksichtigen wir als erster Bankenverband die Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise, in der festverzinsliche Wertpapiere mit ursprünglich gutem bis sehr gutem Rating Ausfallrisiken zeigten“, betont Hofmann.
Die Reform ermöglicht es, die Risikoentwicklung innerhalb des genossenschaftlichen FinanzVerbundes noch besser einschätzen zu können, auch mit Blick auf § 10c KWG. Der BVR stellt die Voraussetzungen sicher, dass verbundinterne Forderungen auch künftig nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen.
Das überarbeitete Statut der Sicherungseinrichtung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Es sieht einen fünfjährigen Übergangszeitraum vor, in dem die Institute zwischen alter und neuer Regelung wählen können.
Der BVR hatte gemeinsam mit den Regionalverbänden auf verschiedenen Informationsveranstaltungen überall in Deutschland die geplanten Änderungen im Detail vorgestellt und die Diskussionsergebnisse mit in die Beschlussfassung eingearbeitet.
Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt bei den ihr angeschlossenen genossenschaftlichen Banken stets zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden. Seit ihrem Bestehen hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einleger entschädigt werden, hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
(Pressemitteilung des BVR)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.