Continentale bietet Betriebsrente auch für Minijobber

Arbeitgeber von Minijobbern, die ihre Mitarbeiter häufiger einsetzen oder durch eine Gehaltserhöhung belohnen möchten, haben ein Problem: Sobald der geringfügig Beschäftigte nur einen Cent mehr als 400 Euro verdient, geht der Minijob-Status verloren und beide Seiten zahlen drauf. Für dieses Problem gibt es eine Lösung, mit der der Minijobber sogar etwas für seine Rente tut: Die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Darauf weist die Continentale hin, die ihre PensionLine Tarife jetzt auch als Minijob-bAV anbietet.
Bei diesem System wird der zusätzliche Lohnanspruch vom Arbeitgeber, der durch Mehrarbeit oder eine Gehaltserhöhung entsteht, gar nicht erst ausgezahlt, sondern direkt steuer- und sozialabgabenfrei zum Beispiel in eine PensionLine Direktversicherung der Continentale investiert. So wird die Einkommensgrenze von 400 Euro nicht überschritten. Ansonsten würden nämlich Sozialabgaben und Steuern auch für den Minijobber anfallen. Der Mitarbeiter muss also auf keinen Cent seines ohnehin schon niedrigen Einkommens verzichten und kann sich nach 20 Jahren über eine Monatsrente von rund 200 Euro freuen. Dafür muss er nur zwei bis drei Stunden mehr pro Woche arbeiten. Ein weiterer Vorteil: Das Geld ist zumindest in der Ansparphase pfändungssicher. Außerdem profitiert auch der Arbeitgeber von der Minijob-bAV, da er seinen Mitarbeiter flexibler einsetzen und ihn stärker an seinen Betrieb binden kann.
(Pressemitteilung der Continentale)

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