IKK fahnden bei Hinweisen in Sachen Ärztebestechung

Die Innungskrankenkassen (IKKn) sagen den illegalen Zahlungen von Krankenhäusern an Ärzte den Kampf an. „Die Mitglieder des IKK e.V. gehen allen Hinweisen nach, denn solche Verabredungen sind strafbar“, sagt Olaf Schmitz-Elvenich, Korruptionsbeauftragter des IKK e.V., Dienstleister von Innungskrankenkassen auf Bundesebene.
Die Patienten seien extrem verunsichert und das Vertrauen zu Arzt bzw. Klinik nachhaltig gestört. Grund: Es geht ums Geld und nicht um die Qualität der Behandlung. „Die Krankenkassen sind dann gesetzlich verpflichtet, solchen Verdachtsmomenten nachzugehen“, betont Schmitz-Elvenich. Wird den IKKn ein Fall von illegalen Zahlungen bekannt, erstatten sie umgehend Strafanzeige.
„Wenn ein Arzt einen Patienten überweist oder ein Arzneimittel verordnet, hat er sich am Wohl des Patienten zu orientieren und nicht am eigenen Verdienst“, untermauert der Korruptionsbeauftragte. Macht der Arzt dies nicht, ist das aus Sicht von Schmitz-Elvenich „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“.
Dabei ist es gleichgültig, ob der Krankenkasse ein finanzieller Schaden entsteht oder nicht: „Es geht darum, das Vertrauen der Patienten zu schützen, die eine Anrecht darauf haben, die richtige und notwendige Behandlung zu bekommen. Es ist so, als würde ein Bauunternehmer einen Architekten schmieren, um einen Auftrag zu erhalten. Das ist genauso strafbar“, so Schmitz-Elvenich. (Pressemitteilung der IKK)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.