Lastschriftverfahren bei Bestellkäufen von Vorteil

Wer per Bestellung Waren kauft, deren Qualität er erst nach Erhalt beurteilen kann, sollte besser durch Einzugsermächtigung bezahlen als per Nachnahme oder Vorkasse, rät die Verbraucherberaterin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“.
Muss die Ware reklamiert werden, ist das Geld bei Vorkasse und Nachnahme erst einmal weg. „Ideal ist die Einzugsermächtigung, also das Lastschriftverfahren“, erklärt Fischer-Volk. „Sind Sie als Kunde mit einer Abbuchung nicht einverstanden, können Sie den Betrag innerhalb von sechs Wochen von Ihrer Bank auf Ihr Konto zurückbuchen lassen.“
(Pressemitteilung Senioren Ratgeber)

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