Verhalten im Trauerfall

Wie groß oder wie klein Sie den Gästekreis zu einer Beerdigung beziehungsweise zu einer Trauerfeier halten möchten, ist ausschließlich in Ihr Ermessen gestellt. Es gibt dazu keine Umgangsformen-Regel.
Wenn Sie nicht alle, denen Sie einen Trauerbrief schicken, bei der Feierlichkeit dabei haben möchten, ist dies die praktischste Lösung: Verzichten Sie darauf, den Zeitpunkt und den Ort der Zeremonie im Trauerbrief zu veröffentlichen. Schicken Sie stattdessen für diejenigen, die Sie einladen wollen, eine zusätzliche Information mit – zum Beispiel in Form eines Einlegeblattes. Die gleiche Lösung bietet sich an, wenn Sie unterschiedliche Gästekreise für die Beerdigung und das anschließende Beisammensein – meist Kaffeetrinken genannt – wünschen.
Wollen Sie im engsten Familienkreis bleiben, veröffentlichen Sie die Information über einen Todesfall entweder erst nach der Beisetzung oder Trauerfeier mit einem Zusatz wie: „…hat im engsten Familienkreis stattgefunden.“ Oder Sie wählen vorher einen entsprechenden Satz: „… findet im engsten Familien- und Freundeskreis statt.“ Lassen Sie zur Sicherheit auch in solchen Fällen die Angaben von Zeitpunkt und Ort der Zeremonie weg. Nicht alle Menschen besitzen so viel Fingerspitzengefühl, sich an die Wünsche der Hinterbliebenen zu halten. Kalkulieren Sie bei Zeitungsanzeigen, bitte, Folgendes ein: Wenn Sie dort Datum und Ort veröffentlichen, geben Sie damit jedem, der die Anzeige liest, Ihre Erlaubnis, zur Beerdigung oder zur Trauerfeier zu kommen.
(Pressemitteilung ADTV)

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