Europäische Krankenversichertenkarte darf im Urlaub nicht fehlen

Südliche Hitze, fremdes Essen, ungewohnte Umgebung – im Urlaub wird schnell ein Arztbesuch nötig. Als gesetzlich Versicherter genießt man auch in der EU, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen Versicherungsschutz. ARAG Experten raten aber dringend dazu, die Europäische Krankenversichertenkarte bei sich zu führen. Diese wird bei der heimischen gesetzlichen Krankenkasse kostenlos ausgestellt. Bei einem Arzt mit Zulassung für gesetzlich Versicherte erhält man bei Vorlage dieser Karte und dem Personalausweis alle Leistungen, die auch ein einheimischer gesetzlich Versicherter erhalten würde. Aber Vorsicht: Das muss nicht immer der volle Leistungsumfang der deutschen KV sein. In Spanien sind Zahnbehandlungen zum Beispiel gar keine Kassenleistungen und die Zuzahlung zu Medikamenten beträgt lediglich 40 Prozent des Apothekenpreises. Wegen solcher Leistungsunterschiede ist eine private Zusatzversicherung für das Ausland ratsam. Solche Versicherungen gibt es schon für ein paar Euro pro Jahr und Person und sie gelten anders als die gesetzliche KV auch im nicht-europäischen Ausland. Wer in Deutschland privat krankenversichert ist, muss sich keine Sorgen machen; vorausgesetzt er hat genügend Bargeld oder eine gültige Kreditkarte dabei. Die Privaten übernehmen nach der Rückkehr auch die Behandlungen im Ausland.
(Pressemitteilung der ARAG)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.