Selbständige haben wieder Anspruch auf Krankengeld

„Ab sofort können Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wieder Krankengeld beziehen“, informiert Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

Voraussetzung ist, dass sie mehr als sechs Wochen erkrankt waren.
Dass der Gesetzgeber die Streichung des Krankengeldanspruches zurückgenommen hat, ist u.a. auch auf das intensive Betreiben der IHK-Organisation zurückzuführen. Damit schließt die Bundesregierung die entstandene Risikoschutzlücke für freiwillig versicherte Selbständige, die mit der Einführung des Gesundheitsfonds entstanden ist.

Die IHK Lippe weist darauf hin, dass die Betroffenen sich nun bis 30.09.2009 rückwirkend zum 01.08.2009 entscheiden können, ob sie sich über den gesetzlichen Anspruch hinaus über Wahltarife absichern wollen. Für Personen, die zum 31.07.2009 Krankengeldleistungen bezogen haben, gilt sogar eine längere Übergangsfrist. Innerhalb von acht Wochen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit können sie sich für eine Absicherungsform entscheiden. „Tun sie das nicht, gibt es kein Krankengeld“, so Svenja Jochens.

(Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.