Schweinegrippe – Kabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen

Das Bundeskabinett hat heute der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) (so genannte „Schweinegrippe“) zugestimmt.
Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versicherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu über­nehmen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen die Erkrankungen an der Neuen Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen ist allerdings auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen. Deshalb ist es richtig, Vorsorge zu treffen. Jeder, der geimpft werden möchte, wird eine Impfung bekommen. Da der Impfstoff voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober nach und nach ausgeliefert werden wird, sollen zunächst besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dazu gehören Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und besonders exponiertes Schlüsselpersonal, also Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Polizei und der Feuerwehr“.
Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Die Einzelheiten dazu werden jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in so genannten Impfvereinbarungen geregelt.
Die Verordnung gibt einen Orientierungswert für die Impfvereinbarungen der Kassen in Höhe von 28 Euro für die gesamten Kosten der zweimaligen Impfung vor. Das ist grundsätzlich für eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung ausreichend. Für die Kassen ergeben sich Mehrausgaben von rd. 0,6 Mrd. Euro in 2009 und je 10 Prozent zusätzliche Impfbeteiligung in 2010 weitere rd. 0,2 Mrd. Euro Mehrausgaben. Sollten mehr als 50 Prozent der Versicherten geimpft werden, wird der Staat eintreten. Mit den Krankenkassen besteht Einvernehmen, dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge für die Versicherten deshalb nicht erforderlich sind. (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit)

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