Fahrradfahrer: Vorsicht bei nicht angeleinten Hunden

Bei einem ungeklärten Zusammenstoß zwischen einem nicht angeleinten Hund und einem Radfahrer kann dies zu Lasten des Hundeeigentümers gehen. In einem konkreten Fall kam auf einem Wirtschaftsweg einer Radfahrerin ein nicht angeleinter Hirtenhund entgegen.
Aus nicht genau geklärter Ursache kam die Radfahrerin zu Fall und verletzte sich. Grundsätzlich hätte die Radfahrerin vor Gericht beweisen müssen, dass der Hund für Ihren Sturz ursächlich war. Aber: begegnet ein Radfahrer auf öffentlicher Straße einem Hund, der vorschriftswidrig nicht angeleint ist, und kommt der Radler in unmittelbaren zeitlichem und örtlichem Zusammenhang zu Fall, kann ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass das Verhalten des Hundes für den Sturz ursächlich war. Im dem geschilderten Fall wurde der Hundehalter zum Ersatz des Schadens verurteilt (OLG Hamm 6 U 60/08).
(Pressemitteilung ARAG)

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