Neuwagenwert nach einem Unfall durch Neupreisentschädigung gesichert

Die Anfang 2009 eingeführte Abwrackprämie von 2.500 Euro veranlasst bis heute viele Deutsche, ihren alten Pkw zu verschrotten und in den Kauf eines Neuwagens zu investieren.
Die gemeldeten Neuzulassungen sind in diesem Jahr um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Doch Fahrer eines Neuwagens sollten auch an einen entsprechenden Versicherungsschutz denken: Denn im Falle eines Unfalls mit Totalschaden wird Neuwagenbesitzern oftmals nur der sogenannte Zeitwert des Fahrzeug erstattet. „Bei uns ist ein Neuwagen bis zu 24 Monate neu und wir erstatten in diesem Zeitraum den Neupreis des Wagens“, sagt Gunnar Rutz, Leiter der Kraftfahrtabteilung bei der Condor Versicherungsgruppe. Neuwertentschädigung bei Totalschaden Der Wert eines neuen Autos sinkt bereits im ersten Jahr nach der Anschaffung um bis zu 30 Prozent. In der Regel wird nach einem Unfall mit Totalschaden nur der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt durch den Versicherer ersetzt, dadurch erleiden insbesondere Neuwagenbesitzer einen großen Verlust. An einen weiteren Neuwagen ist dann oft nicht mehr zu denken. „Aus diesem Grund erstatten wir unseren Kunden in den ersten zwei Jahren nach Erstzulassung nach einem Totalschaden des Fahrzeugs den vollen Neuwert“, erläutert Gunnar Rutz die Neupreisentschädigung. Halter neu erworbener Gebrauchtwagen können bei Condor die Leistung der Kaufwertentschädigung in Anspruch nehmen und sich im Rahmen ihrer Vollkaskoversicherung bis zu 12 Monate nach Zulassung ebenfalls gegen einen eventuellen Wertverlust im Schadenfall absichern. Leistungen ohne Beitragszuschlag Bei der Auswahl einer geeigneten Kfz-Versicherung sollten Autofahrer auch stets die Details der Schadenregulierung im Blick haben. Auf die Zufriedenheit ihrer Kunden bedacht, erbringt Condor viele Leistungen ganz ohne Beitragszuschlag: Schäden durch Marderbisse beispielsweise werden bereits in der Teilkaskoversicherung – ohne Aufpreis und ohne festgelegte Höchstentschädigung – versichert. Dies beinhaltet nicht nur unmittelbare Marderbissschäden, sondern auch deren Folgeschäden (z. B. Motorplatzer), die an einem Pkw auftreten können. Auch Sonderausstattungen eines Fahrzeugs wie beispielsweise Audioanlagen sowie Veränderungen am Fahrwerk mit einem Wert von über 5.000 Euro sind ohne einen Mehrwertzuschlag über die Kaskoversicherung abgedeckt. Auch mobile Navigationsgeräte, die Condor als einer der ersten Versicherer mitversichert hat, sind in der Deckung inbegriffen. „Leistung bedeutet für uns, unseren Kunden für umfassende Eventualitäten Schutz zu bieten, wenn sie mit ihrem Auto unterwegs sind – das heißt auch für selbstverschuldete Unfälle aufgrund von grober Fahrlässigkeit“, erklärt Gunnar Rutz. Achtet ein Versicherter beim Fahren nicht auf den Straßenverkehr, überfährt eine rote Ampel und verursacht so einen Unfall, kann er bei Condor auch hier auf die Erbringung der vollen Leistung zählen. Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de Zur Condor Versicherungsgruppe: Die Condor Versicherungsgruppe ist spezialisiert auf Industrie, mittelständisches Gewerbe sowie auf das gehobene Privatkundengeschäft und arbeitet im Vertrieb ausschließlich mit unabhängigen Vermittlern zusammen. Sie wurde 1955 gegründet und 2008 von der R+V Versicherung in Wiesbaden erworben. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Sie beschäftigt rund 500 Mitarbeiter und unterhält mehr als eine Viertelmillion Kundenverbindungen.
(Pressemitteilung Condor Versicherungsgruppe)

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