Versichert während Ausbildung und Studium

Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.
In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung – inclusive Wehr- oder Ersatzdienst – bei ihren Eltern mitversichert. Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.
Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall meist auf zwanzig Prozent der Versicherungssumme – maximal 20.000 Euro – begrenzt.
Ausland inclusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden.
Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz benötigt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.
Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrechtschutz eine große Rolle: Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
(Pressemitteilung der HUK-COBURG)

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