Dienstwagen

Der Dienstwagen wird häufig auch als Geschäftswagen oder Firmenwagen bezeichnet.
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer, die auf die Fahrten zwischen Haustür und Arbeitsstätte entfallen, mit einem 15-prozentigen Steuersatz abgelten.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen unentgeltlich für die Fahrten zur Arbeitsstätte nutzt, dann muss dem Arbeitslohn 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises, plus die Kosten für die Sonderausstattung, für jeden Entfernungskilometer zugerechnet werden.

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