Pensionsgeschäfte

Mit Pensionsgeschäft bezeichnet man den Verkauf von Vermögensgegenständen – meistens Wertpapiere – bei gleichzeitiger Rückkaufverpflichtung. Ein Pensionsgeschäft kann mit einem Darlehen verglichen werden, da der Pensionsgeber dem Käufer (Pensionsnehmer) Wertpapiere nur für einen begrenzten Zeitraum verkauft, um sie später wieder zurück zu kaufen. Pensionsgeschäfte dienen hauptsächlich der Liquiditätsbeschaffung.

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