Parteispende

Parteispenden werden zum Teil steuerlich begünstigt. Bis zu einem Spendenbetrag von 1.650 Euro bei Ledigen bzw. 3.330 Euro bei Verheirateten können 50 Prozent der Spende von der Steuer abgesetzt werden. Weitere 1650 Euro bei Ledigen bzw. 3.3000 Euro bei Verheirateten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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