Selbständig als Altenpfleger – Veband wirft Behörden diskriminierende Praxis vor

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich? Theoretisch. In der Praxis sind einige wohl ein wenig gleicher. Das zeigt der Umgang der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Altenpflege- und Betreuungskräften.

Der BHSB – Bundesverband der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung in der 24 Stunden Betreuung – weist aus aktuellem Anlass auf die diskriminierende Praxis hin: Während der Rentenversicherer es im Falle der osteuropäischen Betreuungskräfte seit Jahren ablehnt, diese als Selbständige im Sinne des Gesetzes anzuerkennen, hat die Behörde bei Deutschen damit offenbar kein Problem: Wie ein Schriftwechsel beweist, der dem BHSB vorliegt, attestierten die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung einer freiberuflichen deutschen Betreuungskraft den Selbständigenstatus.
Simon Wenz, Bundesvorsitzender des BHSB: „Es stellt sich die Frage, ob die Behörden Bürger der neuen EU-Länder systematisch vom deutschen Dienstleistungsmarkt fernhalten wollen. Das wäre eindeutig rechtswidrig.“
Ebenfalls offenbar als Selbständige anerkannt werden deutsche Pflegekräfte, die Wochen- oder Monatsweise auf Honorarbasis in Heimen aushelfen – und davon gibt es immer mehr. Simon Wenz: „Obwohl diese Mitarbeiter in Dienstpläne integriert sind und weisungsgebunden arbeiten, wirft ihnen niemand Scheinselbständigkeit vor. Vielleicht weil es sich um Deutsche handelt?“
Der BSHB fordert, dass sich die Politik von dem auch für Gerichte schwer definierbaren Begriff der „Scheinselbständigkeit“ verabschiedet. Nur so lassen sich Ungleichbehandlung und die verlogene Diskussion um das Thema beenden.
(Pressemitteilung des BHSB)

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