Müller wird erste Ombudsfrau der privaten Banken

Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Dr. Gerda Müller zur Ombudsfrau im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Die ehemalige Vorsitzende Richterin und Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs tritt ihr Amt am 1. August 2009 an. Sie übernimmt damit die Position von Peter Gass, der zum 31. Juli ? nach sechsjähriger Tätigkeit ? sein Amt als Ombudsmann niederlegt.
Die 65-jährige promovierte Juristin begann ihre Laufbahn 1971 als Richterin am Mannheimer Amts- und Landgericht. 1980 wurde sie Richterin am Oberlandesgericht Hamm, wo sie bis zu ihrer Ernennung als Richterin am Bundesgerichtshof im Jahr 1991 in verschiedenen Senaten tätig war. Im November 2000 erfolgte ihre Ernennung zur Vorsitzenden Richterin des VI. Zivilsenats und im Jahr 2005 dann die zur Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs. Diese Position bekleidete sie bis zu Ihrer Pensionierung Mitte des Jahres.
Müller rückt als erste Ombudsfrau der privaten Banken an die Seite von Horst-Diether Hensen, früherer Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Werner Weiß, ehemals Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Ekkehard Bombe, vormals Präsident am Landgericht Wiesbaden sowie Dr. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Seit Einführung des Schlichtungsverfahrens im Juli 1992 haben zahlreiche Kunden der privaten Banken die Möglichkeit genutzt, bei Differenzen mit ihrer Bank die Ombudsstelle einzuschalten. Die Banken haben sich verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Streitwert von 5.000 ? für die Banken anzuerkennen. Für die Kunden steht der Rechtsweg weiterhin offen. Die Ombudsstelle der privaten Banken ist für Verbraucher erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. (Pressemitteilung des Bankenverbandes)

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