Unternehmenssteuerreform – Schlechte Bilanz für Personenunternehmen

Ihr Ziel, mit der 2008 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform den Standort Deutschland attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung nur teilweise erreicht. Zwar ist die tarifliche Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften auf 31 Prozent gesunken.
Damit haben hierzulande ansässige Aktiengesellschaften und GmbHs im Vergleich der wichtigsten Industrieländer inzwischen „nur“ noch die sechsthöchste Steuerbelastung zu schultern – vor der Reform lag Deutschland mit 39,5 Prozent Gewinnsteuern an dritter Stelle der Hochsteuerländer. Für die Personenunternehmen fällt die Reformbilanz allerdings deutlich negativer aus. Trotz des neuen ermäßigten Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne summiert sich die tarifliche Belastung auf Unternehmensebene auf 37,6 Prozent. Bei der Besteuerung der Gesellschafter führt die Kombination aus Thesaurierungsbegünstigung und Nachversteuerung sogar zu einer Steuerlast von mehr als 49 Prozent. Hierzu trägt auch die im Zuge der Reform eingeführte Abgeltungssteuer bei. Außerdem erhöht die Neuregelung den steuerlichen Anreiz, betriebliche Investitionen mit Fremdkapital zu finanzieren, anstatt dass sie die Betriebe dazu bewegt, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Der Beleg hierfür sind die sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften niedrigeren effektiven Durchschnittssteuersätze für kreditfinanzierte Investitionen. Bei Kapitalgesellschaften beträgt die Differenz zur Investitionsfinanzierung aus eigenen Mitteln bis zu 8 Prozentpunkte.
(Pressemitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln)

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