Deutsche Bank gibt Zwischenbericht zu laufenden Untersuchungen

Nach Erhalt des Abschlussberichts über die von ihr beauftragte unabhängige Untersuchung durch die Anwaltssozietät Cleary Gottlieb Steen & Hamilton in Frankfurt hat die Deutsche Bank heute über die zentralen Ergebnisse dieser Untersuchung sowie über erste disziplinarische und organisatorische Konsequenzen daraus informiert.
Gegenstand der Untersuchung waren rechtlich zweifelhafte Nachforschungs- oder Überwachungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Abteilung Konzernsicherheit der Bank bis zurück ins Jahr 1998.
Die Untersuchung der Anwaltskanzlei kam zu folgenden zentralen Ergebnissen:
– In dem genannten Untersuchungszeitraum wurden insgesamt vier Fälle mit Aktivitäten identifiziert, bei denen es Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Hinblick auf den Datenschutz oder den Schutz der Privatsphäre gab.
– Sämtliche Aktivitäten, die Fragen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit aufwarfen, sind aus Aufträgen entstanden, die von externen Dienstleistern im Auftrag der Abteilung Konzernsicherheit der Bank durchgeführt wurden. – Es handelt sich um isolierte Vorgänge. Ein systematisches Fehlverhalten wurde nicht festgestellt.
– Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass heute amtierende Vorstandsmitglieder der Bank in die rechtlich bedenklichen Aktivitäten verwickelt oder über sie informiert waren. – Im ersten Fall aus dem Jahr 2001 waren ein Mitglied des Aufsichtsrats und ein Journalist von den Aktivitäten betroffen; im Fall zwei aus dem Sommer 2006 ein Aktionär; im Fall drei (Ende 2006/Anfang 2007) eine Privatperson, die Drohungen gegenüber der Führungsspitze der Bank ausgesprochen hatte, und im Fall vier (Sommer 2007) ein Mitglied des Vorstands.
– In zwei Fällen (Nummer zwei und vier) prüft die Hessische Datenschutzbehörde derzeit, ob eine Ordnungswidrigkeit im Hinblick auf § 43 Bundesdatenschutzgesetz vorliegt. Zugleich prüft die Staatsanwaltschaft Frankfurt, ob gegebenenfalls auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. – Die Aktivitäten bezüglich des Aufsichtsratsmitglieds zielten darauf ab, die Quelle für die unerlaubte Weitergabe vertraulicher Informationen an einen Journalisten zu identifizieren und eine Wiederholung zu verhindern. Das damalige Mitglied des Aufsichtsrats wurde als mögliche Quelle der Indiskretion angesehen. Die Nachforschungen erbrachten dafür keinen Beleg. – Die Nachforschungen bezüglich des Aktionärs wurden veranlasst, um das Motiv für dessen zahlreiche gerichtliche Klagen und eine mögliche Verbindung zu einem anderen Aktionär herauszufinden, der die Bank ständig verklagt. Die Nachforschungen wurden ausgelöst durch ein Gespräch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank und dem Leiter der Abteilung Investor Relations im Nachgang zur Hauptversammlung 2006. Sie erbrachten, dass der betreffende Aktionär allein agiert. Seine Motivlage konnte nicht eindeutig geklärt werden.
– Der Auftrag in Bezug auf die Privatperson diente dem Beschaffen eines Fotos von dieser Person, um eine eventuelle Gefahr abzuwehren, falls der Mann seine schriftlichen Drohungen wahrmachen würde, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder zuhause aufzusuchen. Der Mann konnte nicht ausfindig gemacht werden. – Im Fall des Vorstandsmitglieds handelte es sich um eine Übung mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Personenschutzmaßnahmen für die Top-Manager der Bank zu testen und gegebenenfalls zu verbessern.
– Allen vier Mandaten lagen demnach ursprünglich legitime Absichten zugrunde: Die Bank oder ihr Management vor Schaden zu bewahren. Im Verlaufe ihrer Ausführung kam es dann jedoch zu den rechtlich bedenklichen Aktivitäten durch die beauftragten externen Dienstleister.
Die Deutsche Bank hat alle Personen, die von den angesprochenen Aktivitäten betroffen waren (mit Ausnahme der Privatperson, deren Aufenthaltsort unbekannt ist), darüber informiert und ihnen ihr aufrichtiges Bedauern ausgedrückt.
Die Bank hat Schritte zu einer stärkeren Kontrolle der Mandatierung externer Dienstleister durch die Abteilung Konzernsicherheit und der Aktivitäten dieser Dienstleister eingeleitet. Daneben hat die Bank das Arbeitsverhältnis mit dem Leiter der Abteilung Konzernsicherheit für Deutschland und dem Leiter der Abteilung Investor Relations aufgelöst, die in die beschriebenen Vorgänge verwickelt waren.
Vor einer umfassenden, abschließenden Darstellung und Beurteilung der angesprochenen Vorgänge sowie einer Entscheidung über daraus eventuell resultierende weitere Konsequenzen will die Bank den Abschluss der noch laufenden Untersuchungen der BaFin, der Hessischen Datenschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft Frankfurt abwarten.
(Pressemitteilung der Deutschen Bank)

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