Grundeigentümer-Versicherung für Schadensfall im Urlaub

Gerade noch hat man den Urlaub genossen, bis unverhofft die Stimmung durch ein Missgeschick getrübt wird. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt einen solchen Fall auf.
Der Fall Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmerin während ihres Sommerurlaubs in einem dänischen Ferienhaus ein Parfüm-Flakon ins Porzellanwaschbecken gefallen und hatte hier eine Bruchstelle inkl. Loch hinterlassen. Der Vermieter des Hauses bestand auf einen Austausch des Waschbeckens. Nun stellt sich für die Versicherungsnehmerin die Frage, ob ihre Privathaftpflichtversicherung auch während des Urlaubs im europäischen Ausland wirksamen Schutz bietet.
Die Versicherungsfrage Gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt…“ Und dies unabhängig von der Höhe. Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig, denn sie springt je nach vereinbarter Deckungssumme für die finanziellen Folgen ein.
Nun ist der Schaden allerdings nicht im Heimat-, sondern im Urlaubsland entstanden. Wie sieht der Versicherungsschutz in diesem Fall aus? „Bereits bei Basis-Tarifen der Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsschutz im Ausland üblicherweise mit eingeschlossen, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt – in der Regel bis zu einem Jahr – handelt“, erklärt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Allerdings greift der Schutz der Privathaftpflicht nicht mehr, wenn die Personen sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten oder sich dort der Hauptwohnsitz befindet. „Es sei denn, dies ist im Leistungsumfang des Tarifes anders vereinbart“, so Hackbarth weiter. Im vorliegenden Fall war der Schaden von der bestehenden Haftpflichtpolice umfasst.
Der Tipp Meist kommt eine Standard-Privathaftpflichtversicherung im Urlaub nur für Schäden auf, die an der Immobilie selbst entstehen, so wie im Beispielsfall am Waschbecken. Beschädigungen am Mobiliar hingegen werden darüber hinaus von einigen Premium-Tarifen der Versicherer mitversichert. Hier sollte der Leistungsumfang vor einem Auslandsaufenthalt noch einmal geprüft werden. Übrigens: Hunde fallen unter die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Verursacht der Vierbeiner im Ferienhaus oder Hotel einen Schaden, kommt diese allerdings nur auf, wenn der Schutz auch im Ausland gilt.
Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG, Tel. 040 – 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.
(Pressemitteilung der Grundeigentümer-Versicherung VVaG)

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