ARAG informiert über neues Batteriegesetz

Am 30. Juni 2009 wurde das neue Batteriegesetz veröffentlicht, das am 1. Dezember 2009 in Kraft treten und damit die alte Batterieverordnung ablösen wird. Maßgebliches Ziel bleibt es, schadstoffhaltigen Batterien und Akkus nach Gebrauch ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Gesetz gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind (z.B. Uhren, Handys). Batterien gehören nicht in den Hausmüll. ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Verbraucher gesetzlich verpflichtet ist, die Batterien einer getrennten Erfassung zuzuführen. Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten, muss der Verkäufer die Batterien im Geschäft unentgeltlich zurückzunehmen. Im Versandhandel wird das Versandlager dem Geschäft gleichgesetzt, d.h. der Onlinehändler muss die Batterien dort ebenfalls unentgeltlich zurücknehmen. Das Batteriegesetz verpflichtet den Verkäufer auch, seine Kunden über diese Rückgabe- und Rücknahmepflichten zu informieren. Im Onlinehandel kann er entweder einen deutlichen Hinweis auf seinen Internetseiten aufnehmen oder den Hinweis schriftlich der Warensendung beifügen. Aber auch nach der derzeit noch gültigen Batterieverordnung hat der Onlinehändler seine Kunden über diese Pflichten zu informieren. Fehlende Hinweise wurden zum Teil schon abgemahnt. (Pressemitteilung der ARAG)

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