Einstellung zu Schwarzarbeit wird immer kritischer

Der Anteil der Befragten, die „unter der Hand“ ausgeführte Arbeiten als Straftat ansehen, stieg von 36 Prozent in 2005 auf 45 Prozent in 2009. Immerhin 37 Prozent wollen die Beurteilung Straftat oder Kavaliersdelikt von der Auftragshöhe abhängig machen, nur zwölf Prozent bezeichnen Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt. 2005 offenbarten noch 61 Prozent der Befragten eine unkritische Einstellung. Trotz der wachsenden Ablehnung ist Schwarzarbeit in der Praxis gerade bei Handwerkerleistungen gang und gäbe und nimmt erstmals seit drei Jahren wieder zu. Der volkswirtschaftliche Schaden liegt laut Angaben der Bundesregierung bei jährlich 75 Milliarden Euro. Der Gesetzgeber zieht nun mit Steuererleichterungen gegen die „Leistung gegen Barzahlung“ zu Felde. „Seit Januar 2009 sind Handwerkerrechnungen besser absetzbar“, so Iris Laduch für die BHW Bausparkasse. „Private Haushalte können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro 20 Prozent der Kosten – also bis zu 1.200 Euro – von der Steuer schuld abziehen.“ Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendung durch eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers mittels eines Belegs nachweisen kann. Wer bar zahlt, bekommt nichts zurück. Die Rechnung des Gesetzgebers könnte aufgehen. Fast zwei Drittel (66 Prozent) aller Wohneigentümer und Mieter bestätigten in der BHW-Umfrage, die Steuervorteile seien für sie ein Anreiz, Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen zu lassen.
(Pressemitteilung der BHW Bausparkasse)

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