Heimvertragsrecht bleibt nach Entscheidung des Bundesrates Bundesrecht

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat abschließend dem neuen Heimvertragsgesetz (WBVG) zugestimmt. Damit werden Heimverträge auch künftig nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen.
Dieses ist nach Auffassung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) die wichtigste Konsequenz, die sich aus dem neuen Gesetz ergibt. Dieses tritt zum 01. September dieses Jahres in Kraft. „Welche Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und einem Pflegeheim gelten, darf in Berlin nicht anders sein als in Sachsen oder Bayern. Deswegen begrüßen wir das neue Gesetz“, kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa. Der bpa vertritt bundesweit über 6.200 private Pflegeeinrichtungen, darunter 3.200 Heime mit etwa 210.000 Plätzen. Zum Hintergrund: Nach der Föderalismusreform 2006 war die Zuständigkeit für das Heimrecht – mit Ausnahme des Heimvertragsrechts – an die Bundesländer übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. Für die Weiterentwicklung des Heimvertragsrechts ist aber weiterhin der Bund zuständig. Mit dem WBVG ist es nun gelungen, noch rechtzeitig in der laufenden Legislaturperiode wichtige Korrekturen vorzunehmen. Der bpa hatte – als einer von nur acht geladenen Sachverständigen – in der letzten Anhörung des Deutschen Bundestages auf Änderungsbedarf am WBVG aufmerksam gemacht. „Wir freuen uns, dass viele unserer Hinweise durch die Regierungsfraktionen und das Bundesseniorenministerium aufgenommen wurden“, so Herbert Mauel. „Bundesländer, in denen bereits Heimgesetze mit Regelungen zu Heimverträgen erlassen wurden, müssen sich nun an der neuen bundeseinheitlichen Vorgabe orientieren und die abweichenden Regelungen korrigieren“, forderte Mauel. „Es darf keinen Streit über unterschiedliche Vertragsanforderungen zwischen Bund und Ländern geben.“
(Pressemitteilung bpa)

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