Babys brauchen einen Reisepass

Die Passpflicht gilt in Deutschland für jeden – angefangen beim Baby. Die Möglichkeit, das Kind im Reisepass der Eltern einzutragen gibt es nicht mehr.
Zwar wird der Kinderreisepass nicht so kompliziert wie ein Erwachsenen-Pass durch die Bundesdruckerei hergestellt, aber es sind auch jede Menge Formalitäten zu beachten, berichtet das Apothekenmagazin „BABY und Familie“. Es muss mindestens ein Elternteil zur Antragstellung kommen und die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Der andere muss seine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument mitgeben. Hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss er oder sie das im Zweifel nachweisen. Beim Foto werden nicht so strenge Maßstäbe angelegt wie bei Erwachsenen. Die Gebühr für den Reisepass beträgt 13 Euro. Der Kinderreisepass kann einmal verlängert werden und gilt bis höchsten zum 12. Lebensjahr. Zwischendurch kann ein neues Bild eingeklebt werden. Manche Länder erkennen das Dokument nicht an. Am besten erkundigen Eltern sich vor Fernreisen beim Auswärtigen Amt. Sollen Babys etwa ohne Visum in die USA reisen, benötigen auch sie einen biometrischen Reisepass.
(Pressemitteilung BABY und Familie)

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