Was darf der Makler vom Mieter verlangen?

Nimmt man sich zur Unterstützung bei der Wohnungssuche einen Makler, kann dieser eine Provision verlangen, wenn die Vermittlung erfolgreich verläuft. Erfolgreich ist die Vermittlung jedoch nur, wenn ein Mietvertrag für eine Wohnung zustande kommt, die der Makler dem Wohnungssuchenden vorgeschlagen hat. Wenn der Wohnungssuchende letztendlich eine Wohnung mietet, von der er über einen Bekannten gehört hat, muss er keine Provision zahlen.
Die Makler-Provision darf höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

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