Gesundheitspolitik – Kein Urteil über Zwei-Klassen-Modell

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem gestrigen Urteil zur Privaten Krankenversicherung keine Festlegung für die künftige Ausgestaltung der Krankenversicherung. „Das Bundesverfassungsgericht setzt seine bisherige Linie fort und legt den Gestaltungsspielraum für die Krankenversicherung in die Hände des Gesetzgebers“, kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes das Urteil.
Damit widerspricht er der Deutung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, das Urteil beinhalte eine Bestandsgarantie der beiden Säulen, gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). „Diese Interpretation ist abwegig und nicht nachvollziehbar“, so Billen. Die Neuordnung der Krankenversicherung obliege der Politik. Grundsätze für die Neuordnung Aus Verbrauchersicht formuliert der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine künftige Neuordnung der Krankenversicherung folgende Grundsätze: 1. Das Versicherungssystem muss allen Bürgern unabhängig vom Versichertenstatus gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung gewähren. 2. Die vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven müssen ausgeschöpft werden, damit medizinischer Fortschritt und zusätzliche Aufgaben in der alternden Gesellschaft finanzierbar bleiben. 3. Die Qualität der erbrachten Leistungen muss von den Leistungserbringern und Krankenkassen durchgängig nachgewiesen und transparent gemacht werden. ‚(Pressemitteilung des vzbv)

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