Unfallversicherung VBG informiert über das D-Arzt-Verfahren

Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dahin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt die weitere Behandlung fest. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.
Bundesweit sind 3.500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Durchgangsärzte sind Fachärzte für „Chirurgie“ oder „Orthopädie und Unfallchirurgie“ mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf die Behandlung von Unfallverletzungen vorbereitet. Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese Dokumentation ist insbesondere für eventuelle Folgeerkrankungen sehr wichtig. Fragen Sie Ihren Hausarzt nach dem nächstgelegenen D-Arzt. Auf der Website http://www.vbg.de/unfallanzeige gibt es weitere Informationen und man gelangt zur Durchgangsärzte-Suchmaschine. Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit knapp 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in der Bundesrepublik. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den knapp 590.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Gewerbezweigen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine. (Pressemitteilung der VBG)

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