Niederlage für Apothekenketten – Fremdbesitzverbot bleibt

Das Fremd- und Mehrbesitzverbot für deutsche Apotheken bleibt erhalten, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Apothekenketten sind somit in Zukunft unzulässig und nur approbierte Pharmazeuten dürfen weiterhin Apotheken besitzen. Der Bundesverband der Apothekerverbände, der sich in den vergangenen Monaten immer deutlich gegen eine Liberalisierung des Marktes ausgesprochen hatte, begrüßte das Urteil. „Das sei ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa“, erklärte Karl-Heinz Resch (ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) gegenüber dem Veranstalter. Der Experte spricht auf der EUROFORUM-Konferenz „Arzneimittelmarkt 2009“ (8. und 9. Juli in Berlin) über die aktuelle Gesetzgebung und die Anforderungen an eine zuverlässige Arzneimittelversorgung in Deutschland aus Sicht der Apotheken. Auch die Verbände der pharmazeutischen Industrie bewerteten die Entscheidung positiv. Sie hatten befürchtet, dass sich mit der Gründung großer Apothekenketten auf der Abnehmerseite die Position der Pharmahersteller deutlich verschlechtern werde. Über den Pharmagroßhandel als Drehscheibe zwischen Industrie und Apotheke spricht Dr. Thomas Trümper (Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels Phagro). Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/dn-arzneimittel09 Verband der Krankenkassen hätte Wettbewerb begrüßt Der Verband der Gesetzlichen Krankenkassen bezeichnete das Urteil als „verpasste Chance für mehr Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung“. Es gebe keinen einleuchtenden Grund, warum ein angestellter Apotheker schlechter arbeiten sollte als ein selbstständiger Apotheker. „Wenn die Qualitätsanforderungen bei der Arzneimittelabgabe stimmen, hätten die Versicherten von deutlich mehr Wettbewerb unter den Apotheken sicher profitiert“, erklärte Verbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg. Für den GKV-Spitzenverband spricht Wolfgang Kaesbach auf der EUROFORUM-Tagung über die Veränderungen durch die arzneimittelrechtlichen Vorgaben (AMG-Novelle). Über die Auswirkungen der AMG-Novelle auf die Distribution von Arzneimitteln und die Arzneimittelpreisverordnung referieren Dr. Armin Jungbluth (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und Dr. Hermann Kortland (Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V.). Zu den Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln nehmen Dr. Rainer Hess (G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss) und Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) Stellung. Die Ansprüchen der Patienten und die wirtschaftliche Realität bei der Arzneimittelentwicklung und -versorgung stellt Prof. Dr. Torsten Strohmeyer (GlaxoSmithKline) gegenüber. Kritik am Gesundheitsfonds wird lauter Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds wird die Kritik der gesetzlichen Krankenkassen immer schärfer. „Insgesamt summieren sich die Einnahmeausfälle auf 2,2 bis 2,5 Milliarden Euro – Tendenz steigend“, erklärte Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der Kaufmännischen Krankenkasse(KKH) gegenüber der dpa. In Anbetracht steigender Kosten für Ärzte, Medikamente und Kliniken sei auch in absehbarer Zeit keine Erholung der Lage sichtbar. Neue Modelle der Arzneimittelversorgung aus der Sicht der Krankenkasse stellt Kailuweit auf der EUROFORUM-Tagung vor. (Pressemitteilung des EUROFORUM)

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