Kurzarbeitergeld kann bis zu 24 Monate bezogen werden

Ab sofort kann Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate bezogen werden. Arbeitgeber übernehmen weiterhin die Kosten für Urlaubs- und Krankheitsvergütung und grundsätzlich die hälftigen Sozialbeiträge. Laut ARAG gilt der bis zu 24-monatige Anspruch für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entstanden ist. Durch das Inkrafttreten der ´“Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld“ wurde die Bezugsdauer auf 24 Monate erhöht. Zudem plant die Regierung weitere Erleichterungen, insbesondere, dass die Sozialversicherungsbeiträge für ab dem 01.01.2009 durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Nach den Plänen der Regierung wäre damit theoretisch ab Juli 2009 eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich, da auch die Zeiträume vor Inkrafttreten der neuen Regelung berücksichtigt werden sollen, erklären ARAG Experten. Das entsprechende Gesetzesvorhaben befindet sich bereits auf dem parlamentarischen Weg und soll zum 01.07.2009 in Kraft treten, jedoch bis Ende 2010 befristet werden.
(Pressemitteilung der ARAG)

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