Finanzkraft bei Berufsunfähigkeit sichern

Die Notwendigkeit einer Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit scheint wie das Rufen im Walde zu verhallen. Obwohl die Gesundheit das höchste Gut ist und die eigene Arbeitskraft in der Regel das Haupteinkommen verantwortet, schützt sich gerade einmal nur jeder zehnte Arbeitnehmer gegen das Risiko Berufsunfähigkeit. „Dabei sind die Deutschen sonst sehr risikoscheu. Doch das plötzliche Berufs-Aus wegen körperlicher oder seelischer Erkrankung wird ausgeblendet. Ein großer Fehler! Immerhin trifft es jeden dritten Arbeiter und jeden fünften Angestellten. Da von staatlicher Seite die finanzielle Unterstützung gering ausfällt, ist die private Vorsorge unerlässlich. Denn mit einer Berufsunfähigkeitspolice bleibt die immens wichtige Finanzkraft erhalten“, so AWD-Versicherungsexperte Ronald Eger. Für alle Jahrgänge ab 1961 gibt es gar keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet: wer seinen Beruf nach schwerer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, muss eine andere Tätigkeit übernehmen – völlig unabhängig von Ausbildung und beruflichen Stationen. Erst wenn es generell nicht mehr möglich ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten, besteht Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Und diese reicht nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Zum Beispiel würde ein 30-Jähriger mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro bei voller Erwerbsminderung zurzeit eine Rente von etwa 802 Euro erhalten (Quelle: Bundesministerium für Finanzen). (Pressemitteilung der AWD)

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