Bausparvertraege sind übertragbar

Der erste Schritt zum Eigenheim ist oft ein Bausparvertrag. Auf 119,5 Mrd Euro summierten sich Ende Maerz 2009 nach Angaben der deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland.
Was aber tun, wenn ein Bausparvertrag entgegen der anfaenglichen Planung nicht mehr benoetigt wird? Oft genug aendern sich die urspruenglichen Ziele von Bauwilligen. Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat zum Beispiel die Moeglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehoerigen weiterzugeben. Zwar liegt eine Uebertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt in der Regel jedoch zu. Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag uebernehmen will, kann zum einen ausreichende Bonitaet nachweisen und ist zum anderen Angehoeriger gemaess § 15 Abgabenordnung (AO). Dazu zaehlen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefaellen stimmen die Bausparkassen der Uebertragung auf Nichtangehoerige zu. Die Bausparkassen koennen in ihren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen allerdings auch andere Regeln festlegen. Man sollte sich deshalb bei seinem Kundenberater ueber diese informieren. (Pressemitteilung des Bankenverbands)

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