Allianz will die Eigenkapitalnachfrage stärken

Michael Diekmann: „Wir wollen mit praktikablen Vorschlägen einen Beitrag zur Trendwende leisten“ Die Finanz- und Wirtschaftskrise fordert Politik, Bürger und Unternehmen. „Aber mindestens ebenso wichtig wie das gute akute Krisenmanagement sind strukturelle Anpassungen und Weichenstellungen, mit denen die Politik Deutschland gestärkt aus der Krise führen soll“, sagt Michael Diekmann, Vorstandsvorsitzender der Allianz SE.
Die Stärkung des Eigenkapitals deutscher Unternehmen, deren Quote insbesondere bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) international unterdurchschnittlich ist, wird dabei zu einem Schlüsselthema. Eigenkapital ist die wichtigste Grundlage für die Unternehmensfinanzierung. Eine gute Eigenkapitalquote verbessert die Ratings, sorgt für unternehmerische Handlungsspielräume und fördert Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze. Gleichzeitig helfen Investitionen in Unternehmen den Anlegern, ihre Altersvorsorge gegen die demografische Entwicklung abzusichern und Vermögen aufzubauen. „Besonders dramatisch ist, dass den Investoren in Deutschland gerade jetzt die Anreize fehlen, sich an den Unternehmen zu beteiligen“, sagt Diekmann. So hat sich die Zahl der deutschen Aktionäre seit dem Jahr 2000 mit einem Anteil von 9,7 Prozent der Bevölkerung auf 5,4 Prozent (2008) fast halbiert. Dagegen sind 30 Prozent der Niederländer, 27,7 Prozent der Japaner, 25,4 Prozent der US-Amerikaner, 23 Prozent der Briten und 14,5 Prozent der Franzosen Aktionäre. Auch die Aktienquoten institutioneller Anleger sind gesunken: Lebensversicherer legen im Durchschnitt nur noch 7 Prozent (2008) ihrer Gelder in Aktien an, im Jahr 2000 waren es noch 23 Prozent. Aktien sind zunehmend unattraktiv für deutsche Anleger. Steuerliche Benachteiligung und mangelnde Förderung gegenüber anderen Anlageformen, nachteilige Rechnungslegungs- und Aufsichtsstandards sowie eine mäßige Transparenz für den Anleger zeigen insbesondere in der Finanzkrise ihre Wirkung und drohen einen Aufschwung zu bremsen. „Wir wollen dabei nicht tatenlos zusehen, sondern mit praktikablen Vorschlägen einen Beitrag zur Trendwende leisten“, erklärt Diekmann. Die Allianz hat daher 18 Vorschläge für die Bereiche Anlegerschutz, Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung, Besteuerung sowie Aufsicht und Rechnungslegung entwickelt, die die Eigenkapitalnachfrage in Deutschland beleben sollen: Anlegerschutz Der mündige Bürger entscheidet über seine Geldanlage. Eine Anlageberatung muss sich an seinen individuellen Bedürfnissen orientieren und durch eine schriftliche Dokumentation verbindlich Sicherheit geben. Produktinformationen sollten weniger komplex, verständlich und durch europaweite Standards vergleichbar sein. Finanzbildung bereits an den Schulen sollte dafür sorgen, dass der Anleger später seine drei wichtigsten Ziele umsetzen kann: Schulden vermeiden, Vermögen aufbauen und rechtzeitig für das Alter vorsorgen. Helfen kann dabei eine staatlich zertifizierte Informationssammlung, eine Art „Führerschein Geld“, als gemeinsamer Standard für Verbraucherschützer und Anbieter. Ein wichtiges Element des Anlegerschutzes ist und bleibt das Recht des Aktionärs – und nicht des Staates – über die Dividendenzahlung seines Unternehmens zu entscheiden. Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung Nur 10 Prozent der deutschen Unternehmen (mit mehr als 200 Mitarbeitern) bieten ihren Mitarbeitern eine Kapitalbeteiligung an. In Frankreich sind es dagegen 20 Prozent, in den Niederlanden 22 Prozent und in Großbritannien sogar 30 Prozent. Auch hier zeigt sich in Deutschland der negative Trend: Die Zahl der Belegschaftsaktionäre ist von 1,7 Millionen (2000) auf 885.000 (2008) zurück gegangen. Dabei ist die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ein Angebot auch für kleinere und mittlere Einkommen und sollte daher gefördert werden. Bei den Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen wurde jedoch festgelegt, dass maximal 40 Prozent in Aktien investiert werden dürfen, und dass 60 Prozent in die beteiligten Unternehmen investiert werden müssen. Diese Auflagen sollten aufgehoben werden, denn sie führen zu einem vergleichsweise undiversifizierten, kumulierten Anlagerisiko. Um die Verbreitung des Angebots zu fördern, sollten auch Lebensversicherungsgesellschaften als Anbieter zugelassen werden. Besteuerung Eigenkapital ist in Deutschland mit mindestens 48,34 Prozent steuerlich erheblich höher belastet als Fremdkapital (28,96 Prozent). Hier machen sich die Abschaffung des körperschaftsrechtlichen Anrechnungsverfahrens sowie die Einführung der Abgeltungssteuer mit der Aufhebung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen (nach einem Jahr) bemerkbar. Aber auch andere Faktoren, wie die Tatsache, dass Aktienveräußerungsverluste nur noch gegen Aktienveräußerungsgewinne verrechnet werden können, oder die Gewerbesteuer auf Streubesitz für institutionelle Investoren, machen Aktien immer weniger attraktiv. Einfache Abhilfe könnte eine Besteuerung von Aktienerträgen (Dividende und Veräußerungsgewinne) mit der hälftigen Abgeltungssteuer leisten und so das aktienspezifische Anlagerisiko gegenüber festverzinslichen Papieren (volle Abgeltungssteuer) angemessen ausgleichen. Zudem sollten Veräußerungsverluste wieder mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden dürfen und die Gewerbesteuer auf Streubesitz beseitigt werden. Nicht eingeführt werden sollte eine Börsenumsatzsteuer, da sie eine Zusatzbelastung unabhängig von der Rendite darstellt. Zudem würde der Handel in Deutschland zu Gunsten ausländischer Börsen zurückgehen, die eine derartige Belastung nicht kennen – mit negativen Folgen für die inländische Beschäftigung. Bei Lebensversicherungen, bei denen eine Kapitalauszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab Endalter 60 erfolgt, sollte eine Besteuerung des Wertzuwachses mit der hälftigen Abgeltungsteuer erfolgen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Lebensversicherungen in der Regel partiell mit einer bestimmten Aktienquote unterlegt sind. Die Besteuerung des vollen Wertzuwachses mit hälftiger Abgeltungsteuer würde nicht nur Wettbewerbsgesichtspunkten Rechnung tragen, sie würde darüber hinaus für eine drastische Verwaltungsvereinfachung und damit für einen erheblichen Bürokratieabbau sorgen. Aufsicht In Zeiten einer zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft sind nationale Aufsichtsbehörden keine ideale Lösung mehr. Auch wenn sich das neue europäische Aufsichtssystem in diesem Punkt nicht durchsetzen konnte, so bringt Solvency II dennoch einige wertvolle Verbesserungen. So wird zukünftig das Risikomanagement der Unternehmen eine wichtige Rolle bei der Bewertung des Eigenkapitalbedarfs spielen. Um dem jeweiligen Geschäftsmodell gerecht zu werden, können auch interne Modelle zur Risikokapitalberechnung herangezogen werden. Nun gilt es noch, Maßnahmen zu entwickeln, die den in der Finanzkrise erkannten prozyklischen Mechanismen entgegenwirken. Rechnungslegung In der Finanzkrise kam es an den Börsen zu erheblichen Wertschwankungen. In Zeiten hoher Volatilität führen enge Abschreibungsregeln zu signifikanten Abschreibungen, die jedoch nicht im Sinne eine nachhaltigen Erfolgsmessung sind. Es stellt sich seither die Frage, wie diesem mit großer Wahrscheinlichkeit krisenverstärkenden Effekt entgegengewirkt werden kann, ohne dabei einen Bewertungsmissbrauch zu fördern. Eine Berücksichtigung des Investitionszeitraums, also die kurz- oder langfristige Halteabsicht, kann bei der Bewertung von Kapitalanlagen zu einem realitätsnäheren und weniger volatilen Ergebnis führen. Ändert sich die Investitionsabsicht, sollte eine entsprechende Umklassifizierung möglich sein. Bereits wertberichtigte Anlagen sollen erst dann weiter abgeschrieben werden müssen, wenn die Wertberichtigungshürden erneut erfüllt sind. Unrealisierte Wertschwankungen sollten weiterhin ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst werden.   Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen oben rechts zur Verfügung gestellt wird.
(Pressemitteilung der Allianz)

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