Dank Abwrackprämie sind Neuwagen begehrter denn je. Die Frage wie alt ein Neuwagen eigentlich sein darf hat allerdings bereits einige Gerichte beschäftigt und wurde abschließend vom Bundesgerichtshof geklärt. Nach der grundlegenden Entscheidung kann man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen. Ferner muss das Modell noch unverändert hergestellt werden und es darf durch die Standzeit keine Mängel aufweisen. Sind diese drei Kriterien erfüllt, kann laut ARAG Experten auch dann von einem fabrikneuen Fahrzeug gesprochen werden, wenn es bereits 10 Monate lang auf dem Fabrikgelände gestanden hat (BGH VIII ZR 227/06).(Pressemitteilung der ARAG)